AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen • Stand 01/2012
VDV Freiburg Denis Volk
Allgemeine Geschäftsbedingungen
VDV Freiburg Denis Volk
Stand: 01/2012
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen teilen sich in folgende zwei Bereiche:
Allgemeine Geschäftsbedingungen Miete und Service (Vermietung und Dienstleistung)
Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkauf (Warenverkauf und Installation)
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in den Geschäftsräumen der VDV Freiburg
ausgelegt, sowie im Internet auf unserer Website jederzeit abrufbar.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Miete und Service
1. Allgemeines
1.1. Die folgenden allgemeinen Mietbedingungen sind Bestandteil sowohl aller Mietverträge als auch Mietangebote der VDV Freiburg, Denis Volk (im folgenden „Vermieter“ genannt) und finden in ihrer jeweils gültigen Form ebenso für alle künftigen Verträge mit dem
Vermieter Anwendung. Der Vertragspartner des Vermieters (Auftragnehmer) wird im folgenden „Mieter“ genannt.
1.2. Von diesen allgemeinen Mietbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des
Vermieters. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Mieters werden ausdrücklich widersprochen.
1.3. Die Angebote des Vermieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Ein Vertrag kommt erst durch eine Unterzeichnung eines verbindlichen, durch den Mieter nicht veränderten Angebotes und rechtzeitigem
Eintreffen beim Vermieter (innerhalb der Gültigkeitsfrist) zustande. Ein Vertrag kommt ebenfalls durch eine schriftliche
Auftragsbestätigung oder durch Überlassung des Mietgegenstandes durch den Vermieter bzw. Beginn der Serviceleistungen zustande.
1.4. Angebote, Konzeptionen, Materialaufstellungen, technische Skizzen, Pläne und andere erarbeitete Inhalte unterliegen dem Urheberrecht.
Die Weitergabe an Dritte wird nur mit schriftlichem Einverständnis des Vermieters gestattet, Verstöße können strafrechtliche
Konsequenzen zur Folge haben.
1.5. Der Mieter stimmt der Speicherung relevanter Daten durch den Vermieter zu. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
2. Mietgegenstand / Leistungen
2.1. Gegenstand des Vertrages sind die in der Auftragsbestätigung oder im Lieferschein aufgeführten Einzelgeräte und Anlagen zur Miete
oder zum Verkauf/Verbrauch und/oder Beauftragungen für Arbeiten als Techniker und/oder andere Serviceleistungen.
2.2. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche, andere Geräte zu ersetzen.
3. Mietzeit und Mietgebühr
3.1. Die Mietzeit wird nach Tagen berechnet. Angefangene Tage zählen voll. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag. Die Mietzeit beginnt mit
dem vereinbarten Tag der Bereitstellung bzw. dem Zeitpunkt der Auslieferung vom Lager des Vermieters und endet bis zum im Auftrag
oder Lieferschein vereinbarten Zeitpunkt der Rücklieferung ins Lager.
3.2. Die Mietgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Geräte tatsächlich benutzt
wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Geräte bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr.
3.3. Falls nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preisangaben rein netto zzgl. MWSt. ab Lager des Vermieters.
3.4. Die Mietfaktoren teilen sich, wenn nicht anders vereinbart wie folgt auf:
Mietfaktoren:
Anzahl der Tage 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
Faktor in % 0 20 30 38 42 46 48 49 50 51
Anzahl der Tage 11 12 13 14 längere Mietzeiten
Faktor in % 52 53 54 55 nach Vereinbarung und Angebot!
4. Versand und Gefahrenübergang
4.1. Der Versand / Transport der Geräte erfolgt auf Kosten und Risiko des Mieters auf dem vom Vermieter gewählten Versandweg, es sei
denn, der Mieter schreibt eine bestimmte Versandart ausdrücklich vor. Die Kosten einer auf Wunsch des Mieters abgeschlossenen
Transportversicherung gehen zu seinen Lasten.
4.2. Der Gefahrenübergang tritt ab Lager des Vermieters ein, auch wenn der Transport durch den Vermieter erfolgt.
4.3. Der Mieter bestätigt mit der Übernahme der Geräte deren einwandfreien Zustand, Funktion und Vollständigkeit. Jeweils erforderliches
und/oder angefordertes Zubehör ist beigepackt. Der Mieter hat Gelegenheit dies bis zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs zu
überprüfen.
4.4. Ist ein Mangel bei Übergabe nicht zu erkennen oder zeigt sich ein Mangel erst später, so hat der Mieter dem Vermieter dies unverzüglich
nach Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls gilt der Zustand der Mietgegenstände als mängelfrei.
4.5. Der Mieter hat bei Abholung/Materialübergabe einen gültigen Personalausweis vorzulegen.
5. Gebrauch der Mietsache
5.1. Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der Mietsache. Alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz,
Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, sind zu beachten. Die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlung des
Vermieters sind zu befolgen. Der Mieter bestätigt, dass er oder ein von ihm Beauftragter mit dem ordnungsgemäßen Gebrauch der
Mietsache vertraut ist. Insbesondere sind die einschlägigen Vorschriften für Veranstaltungen zu beachten (z.B.
Unfallverhütungsvorschriften, Berufgenossenschaftliche Verordnungen, Versammlungsstättenverordnung etc.)
5.2. Sofern der Mieter kein Servicepersonal gebucht hat, hat dieser alle notwendigen Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen fachgerecht
und auf seine Kosten vorzunehmen.
5.3. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung zu sorgen. Für Schäden, die infolge von Stromausfall, -unterbrechungen oder –
schwankungen eintreten, haftet der Mieter. Auch eine vom Vermieter installierte Stromverteilung entbindet den Mieter nicht von dieser
Haftung.
5.4. Die vermieteten Geräte sind und bleiben Eigentum des Vermieters. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Verlust und
Beschädigung zu sichern. Eine Untervermietung der Geräte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters erlaubt. Der Mieter
hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden.
5.5. Die am Mietgegenstand angebrachten Seriennummern, Herstellerschilder oder andere Erkennungszeichen dürfen nicht entfernt, verdeckt oder in irgendeiner Weise entstellt werden. Der Mieter ermöglicht dem Vermieter die jederzeitige Überprüfung der Geräte.
5.6. Der Verkauf sowie die Verpfändung ist untersagt. Von der Pfändung, durch Inanspruchnahme Dritter oder bei Verlust ist der Vermieter
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Anfallende Interventionskosten trägt der Mieter.
6. Haftung des Mieters
6.1. Der Mieter haftet für alle Schäden (z.B. Verlust, Diebstahl, verursachte Defekte, Transportschäden, Personenschäden, Feuer- und
Wasserschäden, fehlerhafte Stromversorgung, Witterung, Verschmutzung u.a.) an der Mietsache, die während der Mietzeit an den
Mietgeräten und Zubehör durch ihn oder Dritte (z.B. Gäste) entstehen. Auch den Schaden der zufälligen Beschädigung, sowie Schäden
aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter.
6.2. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter ungeachtet des aktuellen Marktwertes den Wiederbeschaffungswert zzgl.
Beschaffungskosten zu ersetzen, unabhängig davon, ob er persönlich den Schadensfall zu vertreten hat.
6.3. Sollte die Mietsache oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Mieter verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und
den Vermieter zu benachrichtigen.
6.4. Lautsprecher, Lampen, Tonnadeln, Ton- und Videoköpfe werden bei defekter Rückgabe dem Mieter zum Selbstkostenpreis berechnet.
7. Versicherung / Genehmigungen / gesetzliche Bestimmungen
7.1. Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit den jeweiligen Mietgegenständen verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung,
Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern.
7.2. Die Einholung der notwendigen Genehmigungen, Konzessionen, GEMA-Anmeldungen, Bauabnahmen etc. sowie die Übernahme deren
Kosten liegen im Verantwortungsbereich des Mieters.
7.3. Der Mieter sorgt für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften. Wir weisen darauf hin, dass der Betreiber einer Veranstaltungsstätte
gemäß der Versammlungsstättenverordnung einen entsprechend qualifizierten Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik zu
beauftragen hat. Dieser wird nicht automatisch durch den Vermieter gestellt, auch wenn der Vermieter Servicepersonal einsetzt.
8. Haftung des Vermieters, Schadensersatz
8.1. Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der Geräte nur bis zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
8.2. Eine Haftung des Vermieters bei verspäteter oder nicht erbrachter Leistung sowie für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die sich
aus dem Mietgebrauch ergeben können, besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8.3. Eine Haftung des Vermieters für Schäden bei Überschreitung zulässiger Lautstärken wird ausgeschlossen.
8.4. Eine Haftung für Folgeschäden, die sich aus einer Leistungsstörung ergeben ist ebenso ausgeschlossen wie für Nichtfunktionieren der
Mietsache bei Kopplung mit Fremd-Equipment.
8.5. Der Mieter ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken und eventuelle Schäden
gering zu halten. Etwaige Mängel der Mietgeräte sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dem Vermieter ist dann Gelegenheit zu
geben, den Mangel an den Mietgeräten zu beheben oder andere, gleichartige Mietgeräte zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Mieter
die unverzügliche Anzeige eines Mangels, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
8.6. Leistungsstörungen entbinden den Mieter nicht von der Einhaltung der im Mietvertrag übernommenen Verpflichtungen, insbesondere der
Zahlung des Mietpreises.
8.7. Hat der Mieter die Mietsache bearbeitet oder Veränderungen vorgenommen, ist eine Gewährleistung wegen Mangel an der Mietsache
ausgeschlossen. Wird die Mietsache auf Verlangen des Mieters untersucht und zeigt sich hierbei kein Mangel an der Mietsache, so hat
der Mieter die dem Vermieter hierdurch entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.
8.8. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Anlass oder im Zusammenhang mit
der Miete von Geräten gegen den Vermieter erhoben werden. Der Freistellungsanspruch des Vermieters gegen den Mieter umfasst auch
die Kosten, die dem Vermieter für die Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen.
8.9. Ein berechtigter Anspruch auf Schadensersatz durch den Mieter beschränkt sich in der Höhe auf den Mietpreis. Weitere, darüber hinaus
gehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
8.10. Alle Haftungsbeschränkungen des Vermieters gelten auch gegenüber Dritten. Schadensregulierungen erfolgen ausschließlich zu den
Bedingungen des Vermieters.
9. Serviceleistungen
9.1. Sollte der Vertrag Serviceleistungen wie z.B. Aufbau, Techniker und/oder anderes Personal, Abbau, Anlieferung etc. beinhalten, gelten
darüber hinaus folgende Vereinbarungen.
9.2. Der Mieter hat für eine problemlose Durchfahrts- und Anlieferungsmöglichkeit für das jeweils notwendige Transportmittel zu sorgen.
Ebenso sind für die Vertragsdauer die entsprechenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Alle anfallende Kosten, auch wenn sie
unverlangt vom Vermieter ausgelegt werden, trägt der Mieter.
9.3. Die Verpflegung des Personals ist durch den Mieter sicherzustellen. Sollte dies nicht erfolgen, wird eine Verpflegungspauschale von 25,- EUR pro Person und Tag berechnet.
9.4. Der Mieter hat während des kompletten Zeitraumes die Überwachung und Sicherung des Mietmaterials und des Personals
sicherzustellen. Dies gilt auch für die Aufbau-, Proben-, Veranstaltungs- und Abbauzeiten, nutzungsfreie Zeiten und nachts. Das Personal
des Vermieters übernimmt diese Überwachung ausdrücklich nicht.
9.5. Der Mieter übernimmt die volle Verantwortung über die dem Vermieter zugewiesenen Befestigungspunkte zum Errichten hängender
Konstruktionen, auch wenn diese dem Mieter durch Dritte zugewiesen wurden. Für eventuelle Schäden durch unzureichender
Belastbarkeit haftet der Mieter.
9.6. Der Mieter stellt einen kompetenten, weisungsbefugten Ansprechpartner während des gesamten Projektzeitraumes.
9.7. Installation und Bedienung der Geräte erfolgen nach den örtlichen Begebenheiten, technischen Möglichkeiten und nach den
Anweisungen der Leitung des Veranstaltungsortes. Zugesagte Auf- und Abbauzeiten gelten nur annähernd.
10. Stornierung / Kündigung
10.1. Der Mieter hat das Recht, nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen schriftlich zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10.2. Bei Stornierungen nach Auftragsbestätigung werden 10% der Gesamtvergütung fällig
bei Stornierung bis 30 Tagen vor Mietbeginn werden 50 % der Gage, des Materialmietzinses fällig.
-bei Stornierung bis 14 Tagen vor Mietbeginn werden 75 % der Gage, des Materialmietzinses fällig.
-bei Stornierung bis 8 Tagen vor Mietbeginn werden 90% der Gage, des Materialmietzinses fällig.
Die Verlegung eines Termins gilt grundsätzlich als Storno.
10.3. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens beim Vermieter maßgeblich. Die Stornierung bedarf der Schriftform
10.4. Der Vertrag kann vom Vermieter ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters
wesentlich verschlechtert haben, wenn der Mieter die Mietgegenstände vertragswidrig gebraucht, wenn der Mieter mit der Zahlung des
Mietzinses in Verzug gerät oder wenn höhere Gewalt eintritt, die die Leistungserbringung durch den Vermieter unmöglich macht.
11. Lieferung
11.1. Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Wird die Einhaltung des Miettermins
aus Umständen, die der Vermieter zu vertreten hat, unmöglich, kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen.
11.2. Teillieferungen und -leistungserbringungen sind gestattet.
11.3. Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder seiner Lieferanten, wie z.B.
Streik, Aussperrung, Unfallschaden, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten etc. berechtigen
den Vermieter, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters, vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der
Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.
12. Rückgabe der Mietsache
12.1. Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr die Mietgeräte nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben.
12.2. Die Mietgegenstände sind vollzählig, geordnet und im sauberen Zustand zurückzugeben. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf
defektes Mietzubehör.
12.3. Verzögert sich das Eintreffen der Geräte beim Vermieter über die ursprünglich vorgesehene Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis
entsprechend nachberechnet. Pro angebrochenen Tag wird eine volle Tagesmiete entsprechend aktueller Preisliste berechnet. Bei
verspäteter Rückgabe hat der Mieter dem Vermieter darüber hinaus jeden daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
12.4. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche
dem Vermieter für die Zeit, die für die Instandhaltung erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten.
12.5. Verzichtet der Mieter auf die Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme der Mietsache bei Rückgabe, erkennt er die vom Vermieter erstellte
Bestandsaufnahme an.
12.6. Mit der Rücknahme der Mietsache bestätigt der Vermieter nicht, dass diese mängelfrei übergeben worden ist. Der Vermieter behält sich
eine eingehende Prüfung innerhalb zwei Werktagen vor.
13. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
13.1. Grundsätzlich ist die Mietgebühr bei Herausgabe der Mietsache an den Vermieter fällig. Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart,
sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
13.2. Bei einer Mietdauer über 14 Tage ist der Vermieter berechtigt, Zwischenrechnungen zu stellen, auch wenn dies nicht ausdrücklich
vereinbart wurde.
13.3. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution und Vorkasse nach seiner Wahl vom Mieter zu verlangen, auch wenn dies nicht ausdrücklich
vereinbart wurde.
13.4. Verzug tritt nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit ohne weitere Erinnerung ein.
13.5. Bei Zahlungsverzug ist es dem Vermieter gestattet, die weitere Benutzung der Mietsache zu untersagen und deren sofortige Rückgabe zu
verlangen. Bei Überschreiten des Fälligkeitsdatums der Rechnungen von mehr als 5 Tagen ist der Vermieter berechtigt, vom
Fälligkeitszeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
13.6. Der Mieter kann gegen die Forderungen des Vermieters nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die
Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
14. Sonstiges
14.1. Erfüllungsort ist das der Firmensitz der VDV Freiburg, 79279 Vörstetten, Zum Krummacker 5. Der Gerichtsstand ist Freiburg im Brsg., soweit gesetzlich zulässig.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages nicht rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon
unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt.
14.3. Für den Verkauf von Waren gelten darüber hinaus unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf“.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkauf
1. Allgemeines
1.1. Angebote, Lieferungen und Leistungen der VDV Freiburg, Denis Volk (im Folgenden kurz „Verkäufer“ genannt) erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“ genannt.).
1.2. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten unsere AGB als angenommen, entgegenstehenden Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie
nicht nochmals vereinbart werden.
1.3. Es gilt immer die jeweils neueste Fassung dieser AGB. Der Kunde, im Folgenden auch „Käufer“ genannt, sollte sich vor Vertragsabschluss
über den neuesten Stand der AGB erkundigen.
1.4. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn der Verkäufer dies schriftlich bestätigt.
1.5. Kundendaten werden in EDV-Anlagen in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz für den Geschäftsbetrieb gespeichert und nicht an
Dritte herausgegeben.
1.6. Für den Geschäftsbereich „Vermietung und Service“ gelten darüber hinaus die „Allgemeinen Mietbedingungen“.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Angebote des Verkäufers sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend.
2.2. Abgeschlossene Verträge werden durch mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung der Lieferung bzw.
Leistung für beide Seiten verbindlich festgelegt und rechtsgültig. Ergänzungen, Abweichungen oder Nebenabreden bedürfen der
Schriftform. Auch im Fall einer mündlichen Absprache kann auf die Erfordernis der schriftlichen Bestätigung nicht verzichtet werden.
2.3. Der Rücktritt vom Kaufvertrag seitens des Kunden, auch aus wichtigen Gründen, ist ausgeschlossen bei Sonderartikeln, Ersatzteilen
sowie Expresslieferungen. Ausnahme: 2.6.
2.4. Abnahmeverweigerungen von geschlossenen Kaufverträgen auch für Nachlieferungen sind unzulässig. Rücknahmen und Umtausch sind
ausgeschlossen. Ausnahme: 2.6.
2.5. Erklärt sich der Verkäufer in vorher vereinbarten Fällen zur Rücknahme bereit, ist er berechtigt, eine Rücknahmegebühr von 15,- EUR
sowie anfallende Spesen und Bearbeitungsgebühren zu berechnen. Rücknahmen erfolgen ausschließlich unter der Voraussetzung der
vorherigen Absprache und in einer für den Verkäufer frachtfreie Lieferung in Originalverpackung. Bei sichtlichen Gebrauchsspuren behält
sich der Verkäufer zusätzliche Abzüge vor. Ausnahme: 2.6.
2.6. Ist der Käufer eine Privatperson (Verbraucher gem. BGB), so gilt folgendes: Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen
innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und der
Belehrung über die Rückgabe. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch
Rücknahme verlangen in Textform, also z. B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung
der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder
das Rücknahme verlangen hat zu erfolgen an: VDV Freiburg, Zum Krummacker 5, 79279 Vörstetten. Rückgabefolgen: Im Falle einer
wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B.
Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die
Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre –
zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch
nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
3. Preise
3.1. Sämtliche Preise verstehen sich in EUR und – sofern nicht anders angegeben – netto zzgl. der jeweils gültigen MWSt. Die Preisangaben
gegenüber Privatpersonen (Verbraucher gem. BGB) sowie in unserer Gebrauchtwarenliste verstehen sich inklusive der jeweils gültigen
MWSt.
3.2. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum bleiben vorbehalten. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten
Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
3.3. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Datum
gebunden.
3.4. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager (Zum Krummacker 5, 79279 Vörstetten). Auf Wunsch des Käufers erfolgt
die Zusendung der Ware. Kosten für den Transport und Transportversicherung gehen zu Lasten des Käufers.
3.5. Eine Skontogewährung erfolgt nur nach Vereinbarung und hat zur Voraussetzung, dass das Konto des Käufers keine fälligen
Rechnungsbeträge aufweist. Skontierfähig ist nur der Warenwert ohne Fracht.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung bzw. Leistungserbringung gegen Nachnahme, Vorkasse oder Barzahlung.
4.2. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Diese richten sich nach dem Durchschnitt der
Kontokorrentzinsen der Banken und wird auf 11% p.a. festgelegt.
4.3. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder anderen Ansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder wegen
nicht anerkannter Gegenforderungen den Kaufpreis anzurechnen. Eine Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als
diese vom Verkäufer anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt ist.
4.4. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, Lastschriftrückgabe oder Nichteinlösung eines Schecks, ist der
Verkäufer berechtigt, alle offenen, auch gestundeten, Rechnungen fällig zu stellen. Der Verkäufer ist darüber hinaus berechtigt, weitere
Lieferungen und Leistungen nur noch gegen Vorkasse auszuführen. Dies berechtigt den Käufer nicht zur Annahmeverweigerung, auch der
Kaufvertrag bleibt bestehen.
4.5. Zahlungen sind in für den Verkäufer spesenfreier Weise zu bezahlen. Anfallende Kosten bei Lastschrift- oder Scheckrückgaben werden
zzgl. einer Bearbeitungsgebühr i.H. von 10,- EUR dem Kunden belastet.
4.6. Unter Abbedingung der §§ 366, 367 BGB und trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers legt der Verkäufer fest, welche
Forderungen durch die Zahlung des Käufers erfüllt sind.
5. Lieferung und Leistung
5.1. Die Lieferung erfolgt ab Lager (Zum Krummackere 5, 79279 Vörstetten) auf Kosten des Käufers. Dies gilt sowohl für die Hauptlieferung als auch für sämtliche Nachlieferungen.
5.2. Vom Verkäufer genannte Liefertermine sind unverbindlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung oder
Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören beispielsweise auch nachträglich eingetretene
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche
Anordnungen usw. – auch wenn sie bei Vorlieferanten des Verkäufers eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten
Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung
zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise zurückzutreten.
5.4. Sollten diese Verzögerungen länger als 8 Wochen dauern, ist der Käufer nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt,
hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils vom Vertrag schriftlich zurückzutreten.
5.5. Sofern sich der Verkäufer wegen Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine in Verzug befindet, ist ein
Schadensersatzanspruch des Käufers ausgeschlossen, soweit die Verzögerungen nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des
Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beruht.
5.6. Der Verkäufer ist ausdrücklich zu Teillieferungen bzw. Teilleistungen jederzeit berechtigt.
6. Versand, Transportversicherung und Gefahrenübergang
6.1. Die Lieferung erfolgt ab Lager (Zum Krummackere 5, 79279 Vörstetten) auf Gefahr des Empfängers. Dies gilt sowohl für die Hauptlieferung
als auch für sämtliche Nachlieferungen.
6.2. Die Wahl der Versandart trifft der Käufer, wird diese nicht ausdrücklich von ihm bestimmt, so erfolgt die Auswahl durch den Verkäufer
nach Ermessen. Handelt es sich um Ware, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine besondere Beförderung beansprucht, so ist der
Verkäufer befugt, die erforderliche Versandart auszuwählen.
6.3. Die Lieferung bzw. Leistung gilt als erfüllt, sobald die Ware an den Transportausführenden übergeben wurde oder zwecks Versendung
das Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, dann geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf den Käufer über.
6.4. Der Verkäufer schließt auf Wunsch des Käufers vor Versand der Ware eine Transportversicherung ab. Der Käufer hat die Lieferung sofort
auf Transportschäden zu überprüfen und etwaige derartige Schäden sofort schriftlich mit Erstellung eines Schadensprotokolls der
Transportgesellschaft sowie dem Verkäufer anzuzeigen. Der Empfänger ist selbst für die Einhaltung der Meldefristen der jeweiligen
Transportgesellschaft verantwortlich. Der Verkäufer übernimmt die Abwicklung mit der Transportversicherung und lässt dem Käufer
deren Leistung zukommen. Der Verkäufer ist berechtigt, eine Verrechnung mit eigenen Ansprüchen gegen den Käufer vorzunehmen.
6.5. Bei Versand von Leuchtstoffröhren und Neon übernehmen die meisten Transporteure, die Transportversicherung und auch der Verkäufer
keine Haftung.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen
des Verkäufers durch den Käufer bleibt das Eigentum der gelieferten Ware beim Verkäufer, auch im Falle der Weiterverarbeitung oder
Umbildung. (Vorbehaltsware)
7.2. Erlischt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das
(Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache anteilig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das
(Mit-)Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer ein
(Mit-)Eigentum zusteht wird im Folgenden als ebenfalls als Vorbehaltsware bezeichnet.
7.3. Der Käufer tritt jetzt schon seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie aus anderen Rechtsgründen
(Versicherung, unerlaubte Handlung), auch im Falle der Weiterverarbeitung, an den Verkäufer ab. Auf Verlangen des Verkäufers hat der
Käufer dem Verkäufer die Schuldner der abgetretenen Forderung innerhalb von 8 Tagen zu nennen (Betrag, Fälligkeit, Anschrift etc.) und
den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Der Käufer ermächtigt den Verkäufer außerdem, die Forderungsabtretung seinerseits den
Schuldnern des Käufers bekannt zu geben.
7.4. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig und kann strafrechtliche Folgen haben.
7.5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich
zu benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
7.6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware zurückzufordern. Diese
Rückforderung gilt jedoch nicht als Rücktritt vom Vertrag.
7.7. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegenüber dem Käufer zustehen, werden dem Verkäufer
Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, sobald der Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 30% übersteigt.
8. Gewährleistung
8.1. Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12
Monate, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die Gewährleistung beginnt mit dem Lieferdatum.
8.2. Leuchtmittel und als „defekt“ gekennzeichnete Ware sind von der Gewährleistung ausgenommen. Die Gewährleistung erlischt außerdem
bei Eingriff an den Gegenständen, bei unüblichem oder außergewöhnlichem Gebrauch, bei Nichtbefolgung von Betriebs- oder
Wartungshinweisen, bei Verwendung von Verbrauchsmaterialien, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen.
8.3. Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung, spätestens nach 2 Tagen, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung,
schriftlich gerügt werden. Transportschäden sind keine Garantiefälle, hier haftet i.d.R. der Transporteur.
8.4. Im Falle der Mängelrüge des Käufers hat dieser die schadhafte Ware dem Verkäufer zu überbringen. Der Transport erfolgt auf Gefahr des
Käufers. Die Ware ist sorgfältig zu verpacken und frachtfrei an den Verkäufer zu senden.
8.5. Der Käufer erhält nach Wahl des Verkäufers Mängelbeseitigung (Nachbesserung), Umtausch oder Warengutschrift. Der Umtausch kann
auch gegen Ware gleicher Art und Güte erfolgen. Schlägt eine dreimalige Nachbesserung nach angemessener Frist fehl. so kann der
Käufer nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung oder die Wandlung des Kaufvertrages verlangen. Ein weitergehender
Schadensersatz ist in jedem Falle ausgeschlossen.
8.6. Die Garantiezeit wird durch eine Garantieleistung nicht verlängert, auch nicht für Umtausch oder ersetzte oder reparierte Teile.
8.7. Reparaturleistungen, die nicht unter die Gewährleistung fallen, werden gegen Berechnung ausgeführt. Kostenvoranschläge sind
kostenpflichtig, auch wenn die Reparatur auf Kundenwunsch nicht ausgeführt wird. Bei Rücksendungen von Waren, die keinen Fehler
aufweisen, werden entstandene Prüfaufwendungen berechnet.
9. Allgemeine Haftungsbeschränkungen und Hinweise
9.1. Der Verkäufer weist ausdrücklich auf die für Montage, Installation und Betrieb in öffentlichen Gebäuden, Bühnen oder
Versammlungsstätten geltenden besonderen Sicherheitsrichtlinien bzw. -vorschriften insbesondere für Sachverständigenabnahmen hin.
Der Käufer verpflichtet sich hiermit, sich über diese Sicherheitsrichtlinien und -vorschriften zu informieren, diese zu beachten, sowie
Montage, Installation, Betrieb und Abnahme gemäß diesen Sicherheitsrichtlinien und -vorschriften vorzunehmen. Der Käufer verpflichtet
sich hiermit außerdem, seinen Abnehmern diese Sicherheitsrichtlinien und -vorschriften mitzuteilen, sowie für die Montage, Installation,
Betrieb und Sachverständigenabnahme geltenden Vorschriften ebenfalls seinen Abnehmern aufzuerlegen.
9.2. Die gelieferte Ware darf nur für den angegebenen Zweck verwendet werden. Wenn am Bestimmungszweck der Ware Zweifel bestehen,
müssen diese bei einem kompetenten Fachmann oder beim Verkäufer geklärt werden.
9.3. Schadensersatzansprüche des Käufers aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter
Handlungen durch den Verkäufer sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
10. Sonstiges
10.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist,
soweit gesetzlich zulässig, Freiburg im Brsg. Erfüllungsort ist das Lager der VDV Freiburg, Zum Krummacker 5, 79279 Vörstetten.
10.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages nicht rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon
unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt.
VDV Freiburg
Denis Volk
Zum Krummacker 5
79279 Vörstetten
Tel.: +49 (0) 76 66 / 9459- 302
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